Auch unverpackte Güter transportiert die Schweizerische Post problemlos. Die Rede ist dann von Sperrgut. Die Adressierung und die Zustellung erfolgen wie bei normalen Paketen.
Ob ein Bürostuhl, ein Korpus oder eine Leuchte – mit der Post ist das Versenden von sperrigen Gütern, sprich Sperrgut, leicht. Denn: Sperrgut kann grundsätzlich unverpackt transportiert werden. Wenn die Ware aber geschützt werden muss, braucht es eine Verpackung. Für Kratzer und Dellen an unverpackten Gegenständen kann die Post die Haftung ablehnen. Ansonsten gelten die gleichen Haftungsbestimmungen wie bei normalen Paketen. Auch werden Sperrgutsendungen gleich schnell transportiert wie normale Pakete.
Adressieren von Sperrgut
Für Sperrgutsendungen braucht es keinen Lieferschein o. ä., eine simple Paketetikette mit der Adresse des Empfängers genügt. Je nach Oberfläche des Versandguts klebt der Versender die Adressetikette einfach drauf, oder er verwendet eine Anhängeetikette.